Praxis für Psychotherapie

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Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die ambulante Psychotherapie wird von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Für gesetzlich Versicherte können bis zu drei 50 minütige Sprechstunden und bis zu vier Sitzungen als Probeststunden in Anspruch genommen werden. Danach kann Ihr/e Psychotherapeut/Psychotherapeutin 24 Sitzungen im ersten Schritt beantragen.

 

Private Krankenversicherung

Bei privat versichterten Klienten ist das Vorgehen ähnlich. Bitte prüfen Sie bei Ihrer Versicherung, welche Voraussetzungen für die Psychotherapie bestehen.

 

Selbstzahler

Bestimmte Angebote wie Coaching, Paargespräche oder Beratung werden normalerweise nicht von der Krankenversicherung übernommen und müssen privat bezahlt werden. Die Presie für diese Angebote finden Sie auf den entsprechenden Seiten. Auch wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht möchten, dass die Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie übernimmt, ist es möglich, unsere Leistungen als sogenannter Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Wir rechnen dann in nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten ab. Die Anzahl der Stunden kann individuell vereinbart werden.

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