Die folgenden Seiten sollen Ihnen eine kurze Einführung dazu geben, was
Psychotherapie beinhaltet, in welchen Fällen sie helfen kann und wie Sie entscheiden,
ob Psychotherapie für Sie persönlich sinnvoll ist.
Seit 1999 gilt in Deutschland das Psychotherapeutengesetz, das festlegt, welche
Therapieformen als Therapieleistung durch die gesetzliche Krankenkasse abegrechnet
werden können. Hierzu zählen:
Psychotherapeuten, die ein Psychologiestudium und eine dreijährige Zusatzausbildung
mit einer staatlichen Anerkennungsprüfung abgeschlossen haben - d.h. approbiert
sind - besitzen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung
von Psychotherapie. Sie werden im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten als
"Psychologische Psychotherapeuten" bezeichnet.
Als Psychotherapie bezeichnet man Heilverfahren zur Behandlung von psychischen
bzw. psychisch-körperlichen Erkrankungen und Störungen mit individuellem
Leidensdruck (wie Depressionen, Zwangsstörungen, Angststörungen,
Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, funktionelle Störungen), aber auch
Maßnahmen mit vorsorgender oder von Abhängigkeit befreiender, entwicklungs- und
gesundheitsfördernder Funktion (u.a. Selbsterfahrungsgruppen).
Die Ausübung erfolgt auf Grundlage einer methodenspezifischen Ausbildung
und entsprechenden Strategien zur Heilung. Darüber hinaus basiert sie auf
wissenschaftlichen Methoden im Rahmen einer professionellen Beziehung
zwischen Klienten/in und Psychotherapeut/in mit einer entsprechenden Zielsetzung
(z. B. Symptomverminderung, Verhaltensänderung, Konfliktbearbeitung,
Persönlichkeitsentwicklung). Die Beziehung zwischen Klient/in und
Psychotherapeut/in ist dabei zentraler Bedeutung.
nach Stumm, G. & Pritz, A. (Hrsg.). (2007). Wörterbuch der Psychotherapie. Wien: Springer-Verlag.