Psychotherapie

Die folgenden Seiten sollen Ihnen eine kurze Einführung dazu geben, was

Psychotherapie beinhaltet, in welchen Fällen sie helfen kann und wie Sie entscheiden,

ob Psychotherapie für Sie persönlich sinnvoll ist.

 

Seit 1999 gilt in Deutschland das Psychotherapeutengesetz, das festlegt, welche

Therapieformen als Therapieleistung durch die gesetzliche Krankenkasse abegrechnet

werden können. Hierzu zählen:

  1. Verhaltenstherapie
  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  3. Analytische Psychotherapie

 

Psychotherapeuten, die ein Psychologiestudium und eine dreijährige Zusatzausbildung

mit einer staatlichen Anerkennungsprüfung abgeschlossen haben - d.h. approbiert

sind - besitzen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung

von Psychotherapie. Sie werden im Gegensatz zu ärztlichen Psychotherapeuten als 

"Psychologische Psychotherapeuten" bezeichnet.

 

Als Psychotherapie bezeichnet man Heilverfahren zur Behandlung von psychischen

bzw. psychisch-körperlichen Erkrankungen und Störungen mit individuellem

Leidensdruck (wie Depressionen, Zwangsstörungen, Angststörungen,  

Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, funktionelle Störungen), aber auch

Maßnahmen mit vorsorgender oder von Abhängigkeit befreiender, entwicklungs- und

gesundheitsfördernder Funktion (u.a. Selbsterfahrungsgruppen).

  

Die Ausübung erfolgt auf Grundlage einer methodenspezifischen Ausbildung

und entsprechenden Strategien zur Heilung. Darüber hinaus basiert sie auf 

wissenschaftlichen Methoden im Rahmen einer professionellen Beziehung

zwischen Klienten/in und Psychotherapeut/in mit einer entsprechenden Zielsetzung

(z. B. Symptomverminderung, Verhaltensänderung, Konfliktbearbeitung,

Persönlichkeitsentwicklung).  Die Beziehung zwischen Klient/in und

Psychotherapeut/in ist dabei zentraler Bedeutung.

nach Stumm, G. & Pritz, A. (Hrsg.). (2007). Wörterbuch der Psychotherapie. Wien: Springer-Verlag.